Hygienekonzept der TKS

Hygienekonzept der Timm-Kröger-Schule, Neumünster

Stand 11.08.2020

Wie im Rahmenkonzept für das Schuljahr 2020/21  und in den Handreichungen zum Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen vom 23.6.2020 festgelegt, gelten für Schulen allgemein gültige Hygienemaßnahmen, die den Schutz vor Ansteckung und Weiterverbreitung mit dem Corona Virus soweit wie möglich reduzieren sollen. (S dazu Konzept des MBWK vom 23.6.2020). Diese stellen die Grundlage für dieses Konzept dar.

Kontaktbeschränkungen

Schule und Unterricht

Um die Kontakte im schulischen Rahmen soweit wie möglich zu reduzieren, sind wir bemüht, den Einsatz der Lehrkräfte auf möglichst  4 verschiedene Kohorten zu  beschränken. In Ausnahmefällen können es auch weitere Klassen sein, z.B. bei LiVs.

In den einzelnen Kohorten wird ebenfalls die Anzahl der eingesetzten Lehrkräfte und weiterer Personen, die im Lernprozess eingebunden sind,  beschränkt. Dabei ist eine Jahrgangsstufe als Kohorte zu verstehen.

Beide Maßnahmen haben zur Folge, dass  AGs oder andere  jahrgangsübergreifende Maßnahmen nicht  alle umgesetzt werden können. (s. Konzept zum Einsatz der KollegInnen und Übersicht über die Fördermaßnahmen des Hauptstundenplans 2020/21).

Auch können nicht alle Fächer wie geplant mit Fachlehrkräften besetzt werden. 

Das betrifft im Besonderen die Musikstunden, die oft nur als Einzelstunde realisiert werden. Die Musikstunden werden dann LK zugeordnet, die schon in der Klasse unterrichten und können im Sinne der Kontingentstundentafel dann auch über die entsprechenden Fächer Kunst/TW unterrichtet werden. Hierbei  ist dann eine Verknüpfung mit musikalischen Inhalten zu prüfen.

  • Die Lehrkräfte teilen auf der Basis des Stundenplans Kinder in die entsprechenden Fördermaßnahmen ein. Diese Kleingruppen werden in den meisten Fällen innerhalb der Kohorte gebildet.  In Ausnahmefällen wird auch eine klassenübergreifende Zusammensetzung geprüft und es ist dabei darauf zu achten, dass die Anzahl der verschiedenen Kleingruppen nicht zu groß wird. Vorrang haben DaZ 2 – Stunden und die in Lernplänen vorgesehenen Förderstunden wie z.B.  LRS oder Rechtschreibstunden.
  • Die 6. Mathestunde findet in jeder Klasse ausschließlich für Kinder dieser Klasse statt. Teilnehmen müssen alle DaZ (2) Kinder. Geprüft werden muss auch, ob es für einige Kinder ein digitales Förderprogramm geben kann, das dann die Präsenzzeit ersetzt. Dies könnte für die LEMAS Kinder gelten, die dann in Absprache mit der Mathelehrkraft mit digitalen Aufgabenformaten versorgt werden und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen müsste.
  • Der jahrgangsübergreifende Kleingruppenunterricht ( LUBO; LEMAS, Grapho…) kann insofern stattfinden, wenn hier Kleingruppenunterricht mit höchsten 10 Kindern vorgesehen ist. Somit ist in diesen Lerngruppen die Abstandsregelung umsetzbar und auch verpflichtend. Zudem besteht in diesen Lerngruppen eine Mundschutzpflicht.
  • Eltern werden über die vorgeschlagenen zusätzlichen Förderstunden informiert und bekunden ihr Einverständnis über eine gesonderte „Einwilligung zur Teilnahme an Förderangeboten“ im Rahmen des Präsenzunterricht. Digitale Angebote und häusliche Arbeitsaufträge in Papierform sind hiervon ausgenommen.
  • Bei gemeinsamer wechselnder Nutzung von Räumen (Küche, Förderräume..)

Ist das Desinfizieren der Tische, Türklinken und des Arbeitsmaterials, das von den

Schüler*innen benutzt wurde, dringend geraten.

  • Der Kontakt ins Büro soll so gering wie möglich gehalten werden, deshalb liegen die Papierhandtücher auf den Fensterbänken aus.
  • Bitte keine Kinder zum Kopieren ins Büro schicken.
  • In Vertretungsstunden wird den Lk dringend empfohlen auch in den Stunden einen MNS zu tragen.
  • Im Lehrerzimmer sind höchstens 10 Personen mit Abstand erlaubt.
  • Im Kopierraum sollen sich höchstens 2 Personen gleichzeitig aufhalten, um den Abstand wahren zu können.

Die Beschränkungen des Angebotes werden je nach Lage der Situation angepasst und kommuniziert.

Umgang mit Lehrkräften aus der Risikogruppe

Lehrkräfte, die sich einer Risikogruppe zuordnen , stellen auf dem Dienstweg einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht, der entsprechend der geltenden Vorschriften  geprüft wird.

Sollte es zu einer Befreiung kommen, werden diese Kolleg*Innen mit Aufgaben im Homeoffice betraut und unterstützen so die schulischen Arbeiten und die Weiterentwicklung des hybriden Unterrichts.

Abstandsgebot

Obwohl der Abstand innerhalb der Kohorten aufgehoben ist, gelten folgende Regelungen:

Lehrkräften/ SchülerInnen/ weiteres pädagogisches Personal ist es frei gestellt, einen MNS/ Visier zu tragen während des Unterrichts, außerhalb des Klassenraumes oder auf dem Schulhof.

SchulbegleiterInnen, die den Abstand zu den Kindern, die von ihnen betreut werden, wird empfohlen, einen Schutz/ ein Visier zu tragen.  Zu den Kindern der Klasse/ Lerngruppe ist ein Abstand von 1,5,m möglichst einzuhalten, das gilt auch für die Pausen.

Das Betreten des Schulgeländes erfolgt über drei weit voneinander entfernten Zugänge. Diese werden den Klassen zugeteilt.

In den Pausen werden  den Klassen Pausenzonen zugeteilt. Der Pausenhof ist in 6 Zonen eingeteilt (s. Pausenplan)

Eltern, die das Schulgebäude betreten, müssen einen Abstand zu allen Personen der Schule einhalten und einen MNS tragen. Bei Weigerung oder Verstoß gegen diese Regel, greifen Sanktionsmaßnahmen wie im Schulgesetz vorgesehen.

Eltern müssen sich vor dem Betreten der Schule telefonisch anmelden unter der Nummer

04321 9425460.

Das gilt auch für Eltern, die ihre Kinder in der Schule anmelden wollen.

Diese Eltern erhalten einen Termin für die Anmeldung in der Schule. Hier werden genauere Infos enthalten sein.

Die Anwesenheit weiterer Personen, z.B. Studienleiter, PraktikantInnen…. in der Schule wird dokumentiert.

Hygienemaßnahmen

Bevor die Kinder die Klassenräume betreten und nach den Pausen werden soweit möglich die Hände gewaschen oder über die LK desinfiziert.

Die Klassenräume werden so häufig wie möglich gelüftet, mindestens in den Pausen ist das Öffnen aller Fenster Pflicht.

Die Toilettenräume dürfen nur von einer Person betreten werden. Den Zugang regelt eine „Ampel“ vor dem Toilettengang.  Händewaschen ist Pflicht. Für die ersten Klassen gilt hier eine Begleitpflicht einer(s) Praktikanten, so lange bis die Kinder das  selbstständig umsetzen können.

Gemeinsames Frühstück ist Bestandteil unseres Schulkonzepts und wird auch weiterhin mit allen Klassen unter den bekannten Bedingungen durchgeführt. Jedes Kind isst nur sein eigenes Frühstück, Essen und Trinken darf nicht geteilt werden, vor /nach dem Frühstück Händewaschen.

Die Tische sollten danach gereinigt/desinfiziert werden.

Sobald die Lieferung des EU-Obstes wieder möglich ist, wird Obst und Gemüse nach Maßgabe der Bestimmungen ausgegeben.

Es gelten weiterhin die allgemein gültigen Vorgaben.

Alle Maßnahmen müssen mit den Kindern zu Beginn des Schuljahres erneut besprochen werden. Diese Belehrungen sind im Lehrbericht zu dokumentieren.

Das Hygienekonzept wird auf der Homepage allen Eltern zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Behm-Kresin (Hygienebeauftragte)

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