Kalle der „Schulhund“

Was ist den überhaupt ein Schulhund?
Frau Pieper, unsere Schulzozialarbeiterin stellt das Konzept genauer vor:

Ein Schulhund unterstützt den Schulsozialpädagogen/Lehrer bei der pädagogischen Arbeit.
Zum einen ist es möglich, dass ein Schulhund mit in den Klassenraum kommt und dort den Lehrer unterstützt, als aktiver Schulhund, der in die Gestaltung des Unterrichts eingebunden wird. Zum Beispiel verteilt er Unterrichtsmaterialien oder erfüllt Aufgaben, die zur Lösung einer Aufgabe führen (z.B. das Würfeln von Zahlen für das Lösen einer Rechenaufgabe). Ein aktiver Schulhund kann auch als Belohnung eingesetzt werden. Außerdem kann der Hund als passiver Schulhund vorwiegend beruhigend im Klassenzimmer liegen. Er kann auch neben einem einzelnen Kind liegen, wenn dieses beispielsweise Konzentrationsprobleme hat. Ein weiteres typisches Beispiel wäre der Lesehund, hierbei liegt der Hund ruhig neben dem Kind, das ihm vorliest. Der Hund wertet nicht und dem Kind fällt es dadurch leichter vorzulesen.
Zum anderen kann ein Schulhund bei Einzelgesprächen unterstützen. In beiden Fällen gibt es viele positive Auswirkungen im Schulalltag.
Es können gezielt körperliche Aspekte sowie Sprache und Stimme gefördert werden. Schulhunde schenken Aufmerksamkeit und motivieren zum Lernen. Interaktionen und Emotionen können mit diesem pädagogischen Helfer auf eine für Schüler einleuchtende Weise reflektiert und der soziale Umgang mit Menschen geübt werden. Die Schüler üben sich in Rücksichtnahme und übernehmen Verantwortung. Durch gezielte Förderungen kann das Selbstbild und das Selbstwertgefühl gestärkt werden.
Durch tiergestützte Interventionen kann man Empathie und die Übernahme von Verantwortung fördern. Schulhunde können als Brücke zu anderen Schülern und auch zu Lehrern dienen. Hunde helfen den Schülern klare Grenzen aufzuzeigen und helfen zu vermitteln wie wichtig eine eindeutige Kommunikation ist. Sie helfen den Schülern Frustrationstoleranz aufzubauen und motivieren zur Wissensvermittlung.

Bevor der Schulhund eingesetzt werden darf:
1. Einverständnis der Schulleitung
2. Grundlegende Information und Akzeptanz aller in der Schule befindlichen Personen
3. Einverständnis der Eltern (SEB)
4. Konzept durch die Schulkonferenz verabschiedet
5. Schulamt und Schulträger werden über den Konferenzbeschluss informiert
6. Versicherung des Schulhundes
7. Gesundheitszeugnis des Hundes
8. Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt bzgl. Hygienerichtlinien
9. In der Schule befindliche Personen sind über die Unfallkasse abgesichert. Die Unfallkasse wird ebenfalls über die Existenz des Hundes in Kenntnis gesetzt.

Regeln
Folgende Richtlinien gelten für den Einsatz eines Schulhundes
1. Der Schulhund ist auf dem Gelände immer angeleint. Im Klassenzimmer und der Bücherei löst Frau Pieper die Leine nach Bedarf.
2. Kein Kind wird genötigt Kontakt zu Kalle aufzunehmen. Der Umgang mit Kalle ist immer freiwillig!
3. Die Kinder werden über den richtigen Umgang mit Hunden, Hygienemaßnahmen, etc. aufgeklärt.
4. Kalle bleibt nicht ohne Frau Pieper im Klassenzimmer.
5. Nach Hundekontakt werden die Hände gewaschen.
6. Kalle hat keinen Zutritt zur Küche.
Folgende Regeln gelten für die Arbeit mit Kalle:
1. Ich fasse Kalle nur mit Erlaubnis an.
2. Ich rufe Kalle nicht.
3. Ich gebe Kalle nur nach ausdrücklicher Erlaubnis etwas zu essen.
4. Ich schreie nicht im Zimmer oder auf dem Flur.
5. Ich wasche meine Hände nachdem ich Kalle angefasst habe.
Kalle wurde bereits mit dem Ziel, ihn an der Schule einzusetzen, ausgewählt. Die Züchterin, Dipl. Psychologin, bildet den Hund gemeinsam mit Frau Pieper aus, um ihn auf die Arbeit an der Schule vorzubereiten.
An der Timm-Kröger-Schule wird er in der Lubo-Gruppe eingesetzt. Bei Bedarf auch in anderen Klassen, wenn die Einverständniserklärung aller Eltern vorliegt.
Selbstverständlich wird Kalle regelmäßig geimpft und entwurmt (alle 3 Monate). Zudem bekommt er ein Mittel zur Vorbeugung vor Floh- und Zeckenbefall.
Frau Pieper besucht zudem regelmäßig die Hundeschule, um einen wirklich zuverlässigen Grundgehorsam zu erreichen.
Der Einsatz des Hundes wurde mit einer Versicherungsgesellschaft besprochen, der Einsatz in der Schule wird in der Versicherungspolice vermerkt.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann sprechen Sie mich gerne an!
Grüße
Rieke Pieper

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