Kinder, die für ein kommendes Schuljahr angemeldet werden müssen, werden von den zuständigen Schulen angeschrieben und eingeladen.
Der Anmeldezeitraum liegt in der Regel immer in den ersten drei Wochen nach den Herbstferien. Eine erste Anmeldung erfolgt immer an der zuständigen Schule. Möchte man eine andere Schule für sein Kind wählen, dann wird von der zuständigen Schule ein Wunschzettel ausgegeben.
WUNSCHKINDER:
Die Anmeldung von Wunschkindern wird an der gewünschten Schule erfasst. Damit ist das Kind aber noch NICHT aufgenommen. Die endgültige Entscheidung darüber erfolgt erst nach Abschluss des gesamten Anmeldeverfahrens (in der Regel Mitte Januar). Alle Kinder bekommen dazu einen Aufnahmebescheid. Ist die Kapazitätsgrenze der Klassen erreicht, kann es auch zur Ablehnung von Wunschkinder kommen. Grundlage der Ablehnung ist der Beschluss der Schulkonferenz vom 13.11.2011: Maßgeblich für die Aufnahme ist zunächst die von der Schulaufsicht vorgegebene Kapazitätsgrenze in den Klassen. Berücksichtigt werden zunächst Geschwisterkinder. Danach entscheidet das Losverfahren über freie Plätze.
KANNKINDER:
Kinder, die nach dem 30.06. das 6. Lebensjahr erreichen, können an der Schule angemeldet werden. In Rahmen des Einschulungsgespräches wird den Eltern zunächst eine Prognose genannt. Die endgültige Entscheidung, ob in diesen Fällen ein Kind schulreif ist, trifft allein die Schulleitung. In der Regel werden Kann-Kinder ein weiteres Mal zu einem Schulspiel eingeladen. Dieser zweite Termin findet in der Regel im April statt. Bei Kindern, die aufgenommen werden, erfolgt zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung. Bei einem Widerspruch erfolgt auch eine Untersuchung.
BEURLAUBUNG
Kinder können von der Einschulung beurlaubt werden. Dazu muss ein Antrag der Eltern vorliegen. Zusätzlich bedarf es weiterer Gutachten und Stellungnahmen durch die Schulleitung, des amtsärztlichen Dienstes, der Kitas und anderer Einrichtungen, die eine Beurlaubung sinnvoll begründen können. Über eine Beurlaubung entscheidet abschließend die Schulaufsicht.

