Teilnahme an Veranstaltungen

Liebe Eltern!

Es ist wieder soweit und das neue Schuljahr beginnt. Wir alle hoffen, dass es in diesem Jahr für alle etwas ruhiger verlaufen wird. Wir möchten Sie aufgrund der aktuellen Coronalage im Namen des Ministeriums erneut um Ihre Mithilfe bitten.

Sie haben uns in der Vergangenheit durch Ihr verantwortungsvolles Handeln vor Infektionen und zusätzlichen Maßnahmen bewahrt und es gilt, noch ein wenig durchzuhalten, damit wir alle gut starten können.

Weiterhin gibt es folgendes zu beachten:

– Für öffentliche Veranstaltungen der Schule (z.B. Elternabende) gilt, dass für Eltern und deren Angehörige die Testpflicht besteht. Dieser Test darf nicht älter als 3 Tage sein. Ein Nachweis eines Testzentrums ist dafür Vorraussetzung.. Eine Selbstauskunft reicht nicht aus. Für Geimpfte und Genese gilt die Testpflicht nicht. Für Kinder reicht die qualifizierte Selbstauskunft oder ein Nachweis eines Testzentrums aus. Ohne gültigen Test darf das Schulgelände nicht betreten werden.

– Es wird weiterhin 2x die Woche an der Schule getestet. 

– Es gilt in den Klassenräumen weiterhin Maskenpflicht. 

– Die Kohortenregelung wurde für den laufenden Schulbetrieb aufgehoben.

– Die Hygieneregelungen bleiben bestehen. 

Mit freundlichen Grüßen!

Martina Behm-Kresin

(Schulleitung)

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